Ablöse

Wenn sich Versicherung und Versicherungsnehmer:innen auf die Zahlung einer Ablöse einigen, dann wird der entstandene Schaden durch eine Einmalzahlung gedeckt, anstatt die nötigen Reparaturkosten abzudecken 💵. Diese Einmalzahlung ist in der Regel geringer als eine Reparatur kosten würde, da davon ausgegangen wird, dass der Schaden nicht repariert wird. Die Abfindung soll daher bloß den Differenzbetrag zwischen dem Wert der versicherten Sache vor und nach dem Schaden decken. Voraussetzung für die Zahlung einer Ablöse ist die Abgabe einer Ablöseerklärung, in der sich die Versicherungsnehmer:innen mit dem Erhalt einer Ablöse einverstanden erklären. Diese Ablöseerklärung verhindert auch, dass später entstehende Folgeschäden separat abgegolten werden, sondern ernennt die Ablöse als einzige Deckung des Schadens von Seiten der Versicherung.

Die Einigung auf die Zahlung einer Ablöse kann den Vorteil einer schnelleren Abwicklung bringen. Außerdem kann es in manchen Fällen nicht nötig sein, den entstandenen Schaden reparieren zu lassen – beispielsweise im Falle eines Parkschadens bei einem Auto 🚗.

Können wir dir helfen?

Ruf uns an

Telefon_Icon 050 222 1919 Es entstehen die üblichen Anbietergebühren