Wenn du dein eigenes Auto schützen möchtest, ist eine Kfz-Kaskoversicherung genau das Richtige für dich.
Teilkasko – Für Schäden am Fahrzeug, die du nicht beeinflussen kannst
Die Teilkaskoversicherung deckt grundsätzlich jene Schäden an deinem Auto ab, für die du selbst nichts kannst. Beispiele dafür sind: Parkschaden, Diebstahl, Vandalismus, Glasschaden etc. Hast du einen Schaden selbst verursacht? Dann brauchst du eine Vollkasko - in der Teilkasko sind diese Schäden leider nicht gedeckt.
Vollkasko – Für Schäden an deinem Auto
Mit der Vollkaskoversicherung ist dein Auto auch dann geschützt, wenn du selbst für einen Zusammenstoß bzw. Unfall verantwortlich sein solltest. Zusätzlich deckt die Vollkasko auch alle Leistungen einer Teilkasko ab – so gilt der Versicherungsschutz auch bei Schäden, für die du nicht selbst schuld bist, wie beispielsweise: Parkschaden, Diebstahl, Vandalismus, Glasschaden etc.
🚀Upgrade: Grobe Fahrlässigkeit
Mit der Zusatzdeckung »Grobe Fahrlässigkeit« übernehmen wir deinen Kaskoschaden auch dann, wenn dieser aufgrund grober Fahrlässigkeit entstanden ist. Grob fahrlässig ist dein Verhalten, wenn der gemachte Fehler einem sorgfältigen Menschen in derselben Situation nicht unterlaufen würde. Beispiele für grobe Fahrlässigkeit sind unter anderem: Überhöhte Geschwindigkeit auf nasser Fahrbahn, Sommerreifen auf Schneefahrbahn, Abstellen des Autos am Hang ohne Handbremse etc.
🚀Upgrade: Mind the GAP (Leasingrestwertklausel / GAP-Klausel)
Bei einem Totalschaden oder Diebstahl zahlen wir den Restbetrag zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasingrestwert. Ein einfaches Beispiel: Du hast ein Fahrzeug geleast und du hast nach einem Jahr leider einen Totalschaden. Der Leasingrestwert, also der Betrag, den Du der Leasingfirma schuldest, beträgt € 18.000 – im Gutachten wird aber festgestellt, dass das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt nur noch einen Marktwert von € 13.000 entspricht – das ist genau der Betrag, den eine reine Vollkasko-Versicherung übernimmt. Das bedeutet, du schuldest der Leasingfirma die Differenz von € 5.000. Mit unserer GAP-Klausel ist das aber kein Problem: Wir übernehmen ganz unkompliziert diesen Restbetrag.