Aufgrund der hohen Komplexität des Versicherungsgeschäftes sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen kann es erforderlich sein, dass deine Daten an sehr unterschiedliche Empfänger oder Empfängerinnen übermittelt werden. Im Folgenden findest du nähere Informationen darüber, an welche Empfänger oder Empfängerinnen bzw. Empfängerkategorien wir deine personenbezogenen Daten weitergeben können.
Eine Weitergabe erfolgt selbstverständlich nur dann, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder eine rechtliche Verpflichtung vorliegt, dies zur Wahrung eines überwiegenden berechtigten Interesses von uns oder eines Dritten erforderlich ist oder deine Einwilligung dazu vorliegt.
In allen diesen Fällen werden deine personenbezogenen Daten nur im absolut erforderlichen Mindestumfang übermittelt oder bereitgestellt, daher keinesfalls sämtliche vorhandenen Daten, sondern immer nur die zur Erfüllung des speziellen Zweckes notwendigen Daten.
Datenweitergabe an eigenständig datenschutzrechtlich Verantwortliche
Bei den folgenden Empfängern oder Empfängerinnen handelt es sich um keine Auftragsverarbeitung im datenschutzrechtlichen Sinn, sondern die Inanspruchnahme fremder Fachleistungen bei einem/einer eigenständig Verantwortlichen bzw. die erforderliche Datenübermittlung an den- / derselben. Anlassbezogen können bzw. müssen wir deine personenbezogenen Daten an folgende Empfängerkategorien übermitteln:
Rückversicherer
Von uns übernommene Risiken versichern wir bei spezialisierten Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich sein, deine Vertrags- und ggf. Schadendaten an eine Rückversicherung zu übermitteln, damit diese sich ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung unser Unternehmen aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln deine Daten an die Rückversicherung nur soweit dies für die Erfüllung unseres Versicherungsvertrages mit dir erforderlich ist bzw. zur Wahrung unserer berechtigten Interessen im erforderlichen Umfang. Nähere Informationen zu den von uns eingesetzten Rückversicherungen kannst du auch unter datenschutz@helvetia.at anfordern.
Mitversicherung
Soweit dein Risiko bei einer Mitversicherung eingedeckt wird (Aufteilung des Risikos auf mehrere Versicherungsunternehmen), werden deine Daten auch an diese Versicherung übermittelt, soweit dies zur Vertrags- und Schadenbearbeitung notwendig ist.
Selbständige Versicherungsvermittler und -vermittlerinnen
Soweit du hinsichtlich deiner Versicherungsverträge von einer Vermittlung betreut wirst, verarbeitet deine Vermittlung die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an deine Vermittlung, soweit die Vermittlung diese Informationen zu deiner Betreuung und Beratung benötigt.
Sonstige Empfänger und Empfängerinnen
- Betriebliche Vorsorgekassen oder Pensionskassen, im Zusammenhang mit Verträgen der betrieblichen Kollektivversicherung.
- Abtretungs-, Pfand- und Vinkulargläubiger und -gläuberinnen, zum Zweck der Sicherstellung von Rechten an Versicherungsverträgen auf Basis vertraglicher Vereinbarungen zwischen demselben (z.B. Leasinggeber, Kreditgeber, Hypothekargläubiger) und den Versicherungsnehmenden.
- Sachverständige, Gutachtende (z.B. ÖAMTC), zum Zweck der Erstellung von Sachverständigengutachten (v.a. in Schadenfällen oder für die Vorschadenbesichtigung) bzw. zu Zwecken gemäß §§ 11a ff VersVG.
- Schadenregulierungsbeauftragte, zum Zweck der Regulierung von Kfz-Haftpflichtschäden gemäß § 100 VAG.
- Professionisten, Werkstätten, zum Zweck der Durchführung von Schadenbehebungen (z.B. Reparaturen).
- Beteiligte im Schaden- und Leistungsfall (wie z.B. Bezugsberechtigte, Schädiger / Schädigerinnen und Geschädigte), soweit rechtlich zulässig zum Zweck der Schadenabwicklung bzw. zur Leistungserbringung.
- Gesundheitsdienstleistende (z.B. Ärzte / Ärztinnen, Krankenanstalten, Reha-Zentren, Apotheken) oder Sozialversicherungsträger, zum Zweck der Risikoprüfung oder zur Erfüllung des Versicherungsvertrages (z.B. Prüfung von Leistungsansprüchen, Direktverrechnung von Leistungen im Rahmen der Krankenversicherung) im Rahmen deiner Einwilligung bzw. zu Zwecken gemäß §§ 11a ff VersVG.
- Rechtsanwälte / Rechtsanwältinnen und Notare / Notarinnen, zum Zweck der Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen oder der Erfüllung des Versicherungsvertrages.
- Gerichte, Staatsanwaltschaft, Finanzbehörden, Aufsichtsbehörden, sonstige Behörden und andere öffentlich-rechtliche Unternehmen, zum Zweck der Erfüllung von gesetzlichen Verpflichtungen, denen wir unterliegen, bzw. zu Zwecken gemäß §§ 11a ff VersVG. Informationen von steuerlich nicht ausschließlich in Österreich ansässigen Kunden und Kundinnen gemäß FATCA oder CRS.
- Notare, Gerichtskommissäre und -kommissärinnen, zum Zweck der Durchführung von Verlassenschaftsverfahren. Insolvenzverwaltungen, zum Zweck der Durchführung von Insolvenzverfahren im Rahmen seiner vom Gericht bestellten Tätigkeit.
- Inkassobüros, Detekteien, Dienstleistende im Zuge der Betrugsbekämpfung, zum Zweck der Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen.
- Banken, Kreditinstitute, zum Zweck der Abwicklung von Zahlungsverkehr (z.B. Einzug von Versicherungsprämien, zur Nachverfolgung, Stornierung oder Korrektur von Zahlungen).
- Kreditauskunftei, zum Zweck der Bonitätsprüfung und Bonitätsauskünfte.
- Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss.
- Einrichtungen der Streitbeilegung (Schlichtungsstellen, Interessenvertretungen), zum Zweck der außergerichtlichen Regulierung von strittigen Ansprüchen bzw. zu Zwecken gemäß §§ 11a ff VersVG.
- Telekommunikationsunternehmen, zum Zweck der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen nach TKG.
- Gesetzliche oder von dir bevollmächtigte Vertretungen (z.B. Eltern für ein minderjähriges Kind, Erwachsenenvertretung oder aufgrund einer Vollmacht bevollmächtigte Personen), im Rahmen der Vertretungsvollmacht oder zu Zwecken gemäß §§ 11a ff VersVG.
Datenweitergabe an Auftragsverarbeitende der Helvetia Versicherungen AG
Wir übermitteln zum Zwecke der Erbringung gewisser Dienstleistungen für uns anlassbezogen deine personenbezogenen Daten sowohl an Auftragsverarbeitende, die der Helvetia Unternehmensgruppe angehören, wie auch an solche, zu denen keine Konzernverbindung besteht. In beiden Fällen haben wir entsprechende Vereinbarungen gemäß Art 28 DSGVO abgeschlossen. Sämtliche unserer Auftragsverarbeitenden wurden von uns sorgfältig ausgewählt und geprüft entsprechend dem europäischen Datenschutzniveau und Datensicherheitsstandards. Aufgrund der Komplexität von IT-Anwendungen und der technischen Weiterentwicklung ist es nicht ausgeschlossen, dass gegebenenfalls noch weitere Dienstleistende herangezogen werden können (z.B. durch Sub-Unternehmen).
Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe
Mit der Datenverarbeitung sind verschiedene Stellen in der Unternehmensgruppe beauftragt. Die Betreuung und Weiterentwicklung der Systeme werden von der Helvetia Versicherungen AG wahrgenommen. Der Betrieb der Rechenzentren wird von zentralen Stellen der Unternehmensgruppe, überwiegend in der Schweiz, teilweise auch mit IT- Subunternehmen und Rechenzentren, die für Wartungs- und Supportleistungen weltweit agieren, sichergestellt.
Eine Auflistung der Unternehmen der Helvetia-Gruppe und der sonstigen Auftragsverarbeiter findest du hier.
Einrichtungen der Versicherungswirtschaft
Um einen koordinierten Informationsaustausch zwischen den teilnehmenden Versicherungsunternehmen zu ermöglichen, werden zu Zwecken von Risikoausgleich der Versichertengemeinschaft, zur Verhinderung und Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch und -betrug, zur Sachverhaltsaufklärung, zur Beurteilung und Erfüllung von Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag und zur Einholung von Informationen und Überprüfung, betreffend den bisherigen Schadenverlauf bei Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung, Daten zwischen den beteiligten Versicherungen oder Banken ausgetauscht (Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO):
Abwicklung Internationale Versicherungskarte (vormals „Grüne Karte“)
Nach Verkehrsunfällen, die sich in einem EU-Staat oder in Island, Liechtenstein Norwegen oder der Schweiz mit einem dort zugelassenen Fahrzeug ereignen, können die Schadenersatzansprüche im Heimatland geltend gemacht werden. Jede Kfz-Haftpflichtversicherung, die in einem solchen Staat tätig ist, muss in einem EU-Staat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz einen so genannten „Schadenregulierungsbeauftragten“ (zum Beispiel eine Versicherung oder ein spezialisiertes Schadenregulierungsbüro) bekannt geben. Zum Zwecke der Schadenabwicklung vor Ort ist daher die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO, Art. 9 Abs. 2 lit f DSGVO). Daten werden der ausländischen Korrespondenzversicherung bzw. dem nationalen Versicherungsbüro (in Österreich ist das der VVO, siehe dazu auch https://www.vvo.at/vvo/vvo.nsf/syspages/Verkehrsunfall.html) zur Verfügung gestellt.
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs
Die österreichische Versicherungswirtschaft zieht den Verband der Versicherungsunternehmen (VVO), Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien, als datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitenden für den Betrieb mehrerer zentraler Services heran. Nachfolgende technische Dienstleistungen werden vom VVO betrieben und von uns als datenschutzrechtlich Verantwortlicher genutzt:
- Mitversicherungsverrechnung (gem. § 5 Zi 48 VAG) zum Zweck des standardisierten Datentransfers zwischen Versicherungen zur Durchführung des gegenseitigen Saldoabgleiches bei Mitversicherungen.
- Nutzung der Software FTAPI SecuTransfer als gehostete Software im Rechenzentrum des VVO zum sicheren und verschlüsselten Datenaustausch im Zusammenhang mit Versicherungsverhältnissen.
Nachfolgende technische Services werden vom VVO als Auftragsverarbeiter unter einer gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der teilnehmenden Versicherungsunternehmen betrieben:
- Bonus/Malus Auskunftssystem zum Zweck des Abrufes der Prämieneinstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Daten zur Prämienstufe aus Kfz-Haftpflichtversicherungsverträgen (meldendes Unternehmen, Polizzennummer, Stammdaten VN, Fahrzeugidentifikationsdaten, Versicherungsdaten, B/M-Stufe, Schadendatum) werden vom verantwortlichen Versicherer eingemeldet, wenn die Versicherung ohne Nachfolgevertrag beendet und auf den Versicherungsvertrag das Bonus Malus System angewendet wurde. Die Daten zur Prämienstufe können von der Nachfolgeversicherung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) abgerufen und der Einstufung im Bonus Malus System zugrunde gelegt werden.
- Kfz-Zulassungsevidenz zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeugzulassung gem. § 47 und § 61 KFG sowie § 4 Abs 3 Zi 9 VersStG. Jedes verantwortliche Versicherungsunternehmen ist berechtigt bzw. verpflichtet, eine Dateneinspeicherung (Stammdaten, Fahrzeugdaten, bereichspezifisches Kennzeichen, Zulassungsdaten, Versicherungsdaten) in das Informationssystem vorzunehmen oder Daten aus diesem System abzurufen.
Folgende Verarbeitung wird von der Fa. Audatex GmbH als Auftragsverarbeiter unter einer gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der teilnehmenden Versicherungsunternehmen betrieben:
- GDH-Datenbank (Gutachten Damage History): Im Bereich der Kfz-Versicherung wird von der Firma Audatex Österreich GesmbH unter einer gemeinsamen Verantwortlichkeit der teilnehmenden Versicherungsunternehmen eine Datenbank zum Zweck der Kfz-bezogenen Dokumentation von Unfallschäden zur Gutachtenserstellung im Versicherungsfall geführt.
Die Unfalldokumentation wird anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer ("Vehicle Identification Number" = VIN) dem jeweiligen Kraftfahrzeug zugeordnet. Sonstige personenbezogene Daten des/der Fahrzeughaltenden werden nicht gespeichert.
Jeder / jede gemeinsam Verantwortliche kommt den Pflichten, die sich aus der DSGVO ergeben, nach und nimmt Begehren von Betroffenen unter der DSGVO entgegen. Die Erledigung dieser Begehren obliegt jedem / jeder Gemeinsam Verantwortlichen in jenem Ausmaß und hinsichtlich jener Daten, die er / sie in die Datenbank eingepflegt oder abgerufen hat.
Übermittlung von Gesundheitsdaten
Soweit eine Übermittlung im konkreten Anlassfall erforderlich ist, werden Gesundheitsdaten gemäß Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO und § 11a VersVG nur an folgende Empfänger und Empfängerinnen übermittelt:
- Untersuchende oder behandelnde Ärzte und Krankenanstalten oder sonstige Einrichtungen der Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge, Sozialversicherungsträger, Rück- oder Mitversicherungen oder andere Versicherungen, die bei der Abwicklung von Ansprüchen aus dem Versicherungsfall mitwirken, befugte Sachverständige oder gewillkürte oder gesetzliche Vertreter / Vertreterinnen der Betroffenen oder Gerichte, Staatsanwaltschaften, Verwaltungsbehörden, Schlichtungsstellen oder sonstige Einrichtungen der Streitbeilegung und ihrer Organe einschließlich der von ihnen bestellten Sachverständigen.
Datenübermittlung in ein Drittland
Abhängig vom jeweiligen Produkt erstreckt sich unser Versicherungsschutz unter Umständen auch über die europäischen Grenzen hinaus. Vor allem aufgrund dieser Tatsache ist es im Rahmen der Vertragsbeziehung als auch zur Geltendmachung, Ausübung und Abwehr von etwaigen Rechtsansprüchen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften in Einzelfällen erforderlich, dass personenbezogene Daten im notwendigen Ausmaß an Empfänger und Empfängerinnen in Drittstaaten – sohin außerhalb des EU/EWR Raumes – übermittelt werden. Dies kann im Zusammenhang mit Leistungspflichten in einem Schaden- oder Leistungsfall (z.B. Freizeitunfall oder Kfz-Unfall außerhalb EU/EWR) oder auch zur Vertragserfüllung im Rahmen der Rück- und Mitversicherung erforderlich sein.
Wir achten darauf, dass bei einer Drittlandverarbeitung stets die notwendigen Vorgaben nach Art. 44 ff DSGVO eingehalten werden. d.h. ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für das Drittland (wie z.B. für die Schweiz) oder andere geeignete Garantien (z.B. Standarddatenschutzklauseln) vorliegen.
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Unternehmen der Helvetia Gruppe in der Schweiz (siehe Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe). Die Schweiz ist zwar nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Durch die EU-Kommission wurde ihr ein angemessenes und gleichwertiges Datenschutzniveau bestätigt (Entscheidung 2000/518/EG der Kommission).