Mitversicherung

Unter Mitversicherung wird üblicherweise im privaten Bereich verstanden, dass die Versicherung einer Person auch andere Personen abdeckt 👨‍👩‍👧‍👦 – so sind beispielsweise Kinder und Jugendliche in der Regel bis zum 19. Lebensjahr bei ihren Eltern mitversichert. Darüber hinaus können auch Personen bis zu einem Alter von 27 Jahren bei ihren Eltern, Großeltern oder Ehegatt:innen mitversichert sein, wenn sie sich noch in Ausbildung befinden oder studieren. Dafür müssen jedoch entsprechende Nachweise erbracht werden.

Im gewerblichen Bereich wird bei Mitversicherungen die Abdeckung eines Risikos durch die Aufteilung auf verschiedene Versicherungsunternehmen verstanden, was vor allem im industriellen Bereich relevant ist, da hier besonders große Risiken abgedeckt werden müssen. Die Verträge mit den verschiedenen Versicherungen sind rechtlich selbständig und decken jeweils verschiedene Bereiche ab.

Können wir dir helfen?

Ruf uns an

Telefon_Icon 050 222 1919 Es entstehen die üblichen Anbietergebühren