Unterjährigkeitszuschlag

Um den vereinbarten Versicherungsschutz zu erhalten, muss die Versicherungsprämie pünktlich beim Versicherungsunternehmen einlangen 💰. Diese Zahlungen können monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder als Jahresprämie erfolgen. Werden jedoch Zahlungsabstände vereinbart, die von der einmalig pro Jahr zu zahlenden Jahresprämie abweichen, kann dem/der Versicherungsnehmer:in ein Unterjährigkeitszuschlag verrechnet werden.

Dieser ist wie eine Verzinsung zu verstehen, kann von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich hoch ausfallen 📊 und ist von der Zahl der Betragsstückelung abhängig: So fällt der Unterjährigkeitszuschlag höher aus, wenn die Versicherungsprämie auf mehrere Zeitpunkte im Jahr aufgeteilt wird. Um diese zusätzlichen Kosten zu vermeiden, solltest du den Vertrag vor dem Abschluss genau lesen und dich bei Bedarf von deinem/deiner Versicherungsberater:in ausführlich beraten lassen.

Können wir dir helfen?

Ruf uns an

Telefon_Icon 050 222 1919 Es entstehen die üblichen Anbietergebühren