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Deine Fragen, unsere Antworten

Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen.

Fragen rund um smile.car und smile.bike

Ich finde mein Fahrzeug in der Offertberechnung nicht

Fülle bitte dieses Formular aus, damit wir dir das gewünschte Angebot zustellen können.
 

Ab wann ist mein Fahrzeug versichert?

Sobald das Fahrzeug mit unserem Versicherungsnachweis beim Strassenverkehrsamt angemeldet ist.
 

Wie bekomme ich einen Versicherungsnachweis für mein Fahrzeug?


 

Sobald du online den Vertrag abschliesst, wird der Versicherungsnachweis direkt an das Strassenverkehrsamt übermittelt - der Versand wird dir per SMS bestätigt.
Hast du bereits einen laufenden Vertrag und willst jetzt ein neues Auto einlösen, dann melde dich bei uns per Chat, Telefon oder Mail (info@smile-versicherung.ch) .

In welchen Ländern greift die Assistance?

In allen Ländern auf der internationalen Versicherungskarte greifen alle Deckungen.
 

Bin ich im Ausland für alle Schäden gedeckt?

In allen Ländern auf der internationalen Versicherungskarte greifen alle Deckungen.
 

Wieso ist bei Smile die tiefste Bonusstufe nur bei 40%?

Jede Versicherung hat ihr eigenes Bonus-/Malus-System, so auch Smile. Unsere tiefste Bonusstufe beträgt 40%, d.h. du bezahlst 40% der für die gültige Grundprämie. Dies gilt für die Haftpflicht- und Vollkasko-Versicherung, die Teilkasko ist vom Bonus-/Malussystem ausgeschlossen. Bitte beachte, dass für die Berechnung deiner Jahresprämie nicht nur die Bonusstufe, sondern zum grössten Teil die Grundprämie und die gewählten Deckungen massgebend sind.
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Darf eine andere Person (Familie oder Bekannter) auch mein Fahrzeug fahren?

Bei uns ist der Lenkerkreis nicht eingeschränkt. Das bedeutet, dass auch andere Personen dein Fahrzeug lenken und dabei von derselben Versicherungsdeckung profitieren. Einzige Voraussetzung: Die Person muss eine in der Schweiz gültige Fahrerlaubnis besitzen. Smile erfasst nur den häufigsten Lenker.
 

Darf ich mit meinem Fahrzeug Lernfahrer fahren lassen?

Ja, solange ein gültiger schweizerischer Lernfahrausweis vorhanden ist.
 

Was passiert mit meiner Versicherungsprämie, wenn mein Fahrzeug einen Totalschaden erleidet?

Die für das laufende Versicherungsjahr vereinbarte Prämie ist bei vorzeitiger Aufhebung des Vertrages aus einem gesetzlichen oder vertraglich vorgesehenen Grund anteilsmässig nur bis zum Zeitpunkt der Vertragsaufhebung geschuldet. Die volle Jahresprämie bleibt jedoch geschuldet, wenn wir Leistungen erbringen für: a) einen Teilschaden im ersten Versicherungsjahr; b) einen Totalschadenfall.
 

Ich ziehe ins Ausland, wie muss ich vorgehen?

Damit wir deinen Vertrag aufheben können, müssen die Schilder beim Strassenverkehrsamt deponiert werden. Sobald wir die Meldung des Strassenverkehrsamtes elektronisch erhalten haben, können wir deinen Vertrag stornieren. Falls die Schweizer Kennzeichen bereits durch die Zulassungsstelle im Ausland vernichtet wurden, bitten wir dich darum, das Schweizer Strassenverkehrsamt entsprechend zu informieren. Sollte sich durch die Stornierung ein Guthaben ergeben, überweisen wir das selbstverständlich an dich zurück.
 

Meine neue Versicherung benötigt eine Bonusbestätigung

Hier kannst du die Bestätigung bestellen.
 

Was mache ich bei einem Kontrollschildentzug?

Bitte schicke uns auf diese Adresse info@smile-versicherung.ch die Zahlungsbestätigung der geschuldeten Prämie, damit wir das Strassenverkehrsamt informieren können.
 

Die grüne Karte heisst mittlerweile "Internationale Verischerungskarte"

Hier kannst du die internationale Versicherungskarte bestellen.

Fragen rund um smile.home

Wie ist mein Fahrrad/Velo und E-Bike versichert?

Du kannst für dein Velo und E-Bike die Zusatzdeckung “Velo, E-BIke & Mofa” abschliessen.

  • Für E-Bikes (25km/h und > 25km/h) empfehlen wir die Zusatzdeckung “Velo, E-Bike & Mofa” abzuschliessen. Diese deckt Diebstahlschäden sowie plötzliche Beschädigungen. 
  • Bei E-Bikes unter 25km/h sowie Velos, hast du die Möglichkeit, diese über die Deckung “Einfachfer Diebstahl auswärts” zu versichern. In diesem Fall, ist jedoch lediglich der Diebstahlschaden bis CHF 2’000 gedeckt. Sollte dein E-Bike/Velo teurer sein oder möchtest du es vollumfänglicher abdecken, empfehlen wir auch hier die Zusatzdeckung “Velo, E-Bike & Mofa” abzuschliessen. 

Sind alle Personen im Haushalt mitversichert, auch wenn sie nicht namentlich im Vertrag erwähnt werden?

Gemäss Artikel H.1.1 & P.1.1 unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind dein/e Lebenspartner/in und deine Kinder automatisch in der Police mitversichert. Sie müssen deshalb nicht extra namentlich erwähnt werden.
 

Wie sind meine Wertsachen versichert?

Wertsachen wie beispielsweise Schmuck, Uhren, gewisse Elektrogeräte, Hörgeräte, Handtaschen, Brillen und Musikinstrumente können über die Zusatzversicherung Wertsachen gegen plötzliche Beschädigung und Diebstahl versichert werden. Einzelne Wertsachen wie Schmuck, Uhren, Hörgeräte, Brillen und Musikinstrumente (hier ist die Aufzählung abschliessend) sind auch gegen verlieren, verlegen und abhandenkommen versichert. Damit keine Unterversicherung droht, muss die Versicherungssumme dem Wert aller versicherten Wertsachen zusammengefasst entsprechen. Achtung: Der Einzelwert der Gegenstände muss zwischen CHF 500 - CHF 20’000 liegen und die Versicherungssumme muss mindestens CHF 1’000 betragen.

Ist mein Kind Privathafpflicht versichert, wenn es temporär in eine andere Wohnung zieht?

Solange die Person noch an der selben Adresse angemeldet ist, wie der Versicherungsnehmer, gilt die Deckung der Privathaftpflicht auch im anderen Wohnort (z.B. Wochenendaufenthalter).
 

Kann ich meine Zweitwohnung in der gleichen Police versichern?

Für die Hausratversicherung muss eine zusätzliche Police abgeschlossen werden. Eine zusätzliche Privathaftpflicht muss nicht abgeschlossen werden.
 

Ich ziehe ins Ausland, wie muss ich vorgehen?

Melde uns deinen Wegzug vor deiner Auswanderung an, damit wir deine Police per Abmeldebestätigung der Einwohnerkontrolle aufheben können. Die Abmeldebestätigung kannst du uns im nachhinein per Mail zukommen lassen. Ohne Bestätigung der Wohngemeinde kannst du den Vertrag jeweils per Monatsende, mit einer Frist von 14 Tagen, kündigen. Das Kündigungsschreiben kannst du uns per Mail (info@smile-versicherung.ch) zustellen. Eine Unterschrift ist nicht nötig. Sollte durch die Aufhebung ein Guthaben entstehen, überweisen wir den Betrag selbstverständlich an dich zurück. Teil uns dazu einfach deine Bank- oder Postverbindung mit.
 

Wie sind meine Haustiere versichert?

In der Privathaftpflicht ist die Haftpflicht als Halter von Haustieren automatisch mitversichert (auch Pferde sind mitversichert, ausser Rennpferde oder Pferde die Erwerbszwecken dienen). Diese Deckung gilt bis zur vereinbarten Summe 5 Mio. oder 10 Mio. 


PS: Hier kannst du die Tierhalter-Bestätigung bestellen.
 

Wie kann ich mein Lavabo versichern?

Als Mieter und Eigentümer hast du die Möglichkeit die Gebäudeglasdeckung in die Hausrat einzuschliessen. So wird dein Lavabo, deine Badewanne und weiteres automatisch zum Neuwert mitversichert und du bezahlst keinen Selbstbehalt. Alternativ hast du als Mieter die Möglichkeit das Lavabo, die Badewanne und weiteres bei einem Schaden über die Privathaftpflichtversicherung (Mieterschäden) anzumelden. In diesem Fall ist nur der Zeitwert versichert und es kann zu einem Selbstbehalt kommen - je nach dem was du in der Police vereinbart hast.

Wie ist meine Drohne/Modelflugzeug versichert?

  • Wenn du deine Drohnen < 25 kg gegen plötzliche Beschädigung und Diebstahl versichern möchtest, kannst du dies mit der Wertsachenversicherung abdecken 
  • Damit du bei der Nutzung von Drohnen (bis 25 kg) und Modellflugzeugen (bis 30kg) genügend abgesichert bist, kannst du die Privathaftpflichtversicherung abschliessen. In diesem Fall sind Ansprüche Dritter aus der Grunddeckung der Privathaftpflicht versichert, sofern du alle gesetzlichen Vorgaben einhältst.

Wie kann ich mein Hörgerät und meine Brille versichern?

Du kannst dein Hörgerät, deine Brille und sogar deine Sonnenbrille über die Wertsachenversicherung bei uns versichern. In diesem Fall sind die Gegenstände gegen plötzliche Beschädigung sowie Diebstahl geschützt. Bei Hörgeräten geht der Schutz sogar weiter, indem wir auch verlieren, verlegen, abhandenkommen versichern. Achtung: Der Einzelwert der Gegenstände muss zwischen CHF 500 - CHF 20’000 liegen und die Versicherungssumme muss mindestens CHF 1’000 betragen. 

Ich habe mich aus meiner Wohnung ausgesperrt. Bin ich versichert?

Wenn du die Deckung “Home Assistance” in deiner Police hast, bist du gegen die notfallmässige Organisation eines Schlüsseldienstes bis CHF 1'000 pro Ereignis geschützt. 

Kann ich meine Elektorgeräte versichern?

  • Deine Elektro-Geräte sind in der Hausrat-Versicherung gegen die Gefahren Feuer, Elementar, Wasser und Diebstahl geschützt. Mit der Zusatzdeckung Hausrat-Kasko kannst du auch noch plötzliche unfallmässige Beschädigung mitversichern. 
  • Wenn du die Zusatzdeckung “Hausrat Extra” wählst, ist deine in der Schweiz gekaufte Unterhaltungselektronik und 2nd-Hand-Elektrogeräte mit Mindestwert CHF 300 mit einer Garantieverlängerung bis zur Grenze von CHF 2'000 geschützt. Bei neuen Geräten heisst das, dass du nach Ablauf der gesetzlichen Garantieleistung bis zum 5. Jahr nach der Inbetriebnahme von der Garantieverlängerung profitieren kannst.  Bei 2nd Hand-Geräten, welche das Alter von 6 Jahren noch nicht überschritten haben, wird die Garantieverlängerung um 2 Jahre nach dem Kauf des Gerätes verlängert. 

Fragen rund um Bezahlung

Kann ich meine Prämie monatlich bezahlen?

Ja, dazu musst du (falls du schon bei Smile versichert bist) einen neuen Vertrag abschliessen und die monatliche Zahlung mit der Kreditkarte anwählen.
 

Wo habe ich einen Überblick meine Rechnungen?

In der Smile App findest du alle deine Verträge und Rechnungen.

Wo kann ich meine Kreditkartendaten aktualisieren?

Du kannst deine Kreditkartendaten in der Smile App unter "Verträge"--> "Payment" aktualisieren.

Kann ich die Prämie per LSV zahlen?

Nein, bei uns kann die Rechnung mit der Kreditkarte oder mit Einzahlungsschein bezahlt werden.

Kann ich die Prämie per Twint zahlen?

Nein, Smile bietet Twint zur Zeit nicht an. Du kannst die Rechnung per Einzahlungsschein oder Kreditkarte bezahlen.

Fragen rund um Kündigung

Auf wann kann ich bei Smile kündigen?

Du kannst deinen smile.car, smile.bike und smile.home Vertrag jeweils per Monatsende, mit einer Frist von 14 Tagen, kündigen. Die restlichen Produkte kannst du jährlich 1 Monat vor Vertragsablauf kündigen. Das Kündigungsschreiben kannst du uns per Mail (info@smile-versicherung.ch) zustellen. Eine Unterschrift ist nicht nötig.

Kann ich bei meiner jetzigen Versicherung kündigen, um zu Smile zu wechseln?

Bei der ordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Meist endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember, bei unterjährigen Versicherungen kann dies ein anderer Monat sein, den du selbst festgelegt hast. Das Ende deiner Laufzeit findest du in den Vertragsunterlagen. Sie darf gemäss neuem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) maximal drei Jahre betragen.

Zusätzlich zur ordentlichen gibt es noch die ausserordentliche Kündigung. Das bedeutet, dass du deiner Versicherung ausserhalb der ordentlichen Fristen “Tschüss” sagst. Dazu hast du folgende Optionen:

  • Prämienerhöhung oder Vertragsänderungen
  • Schadensfall
  • Halterwechsel / Verkauf deines Autos oder Motorrads
  • Fahrzeugwechsel

 

Hier findest du die Kündigungsvorlage, die du an deine jetzige Versicherung per E-Mail senden kannst. 

Fragen rund um smile.travel

Wann muss ich die Reiserversicherung abschliessen für eine bevorstehende Reise

Wir empfehlen dir die Reiseversicherung abzuschliesen, sobald du die Ferien gebucht hast.
 

Gilt die Reiseversicherung weltweit?

Ja, die Reiseversicherung ist weltweit gültig.

Per wann kann ich die Reiseversicherung kündigen?

Die Police läuft mindestens für ein Jahr und kann per Ablauf mit einer Frist von 30 Tagen per Mail (info@smile-versicherung.ch) gekündigt werden. Eine Unterschrift ist nicht nötig.

Fragen zur App

Ich kann mich nicht einloggen

Eventuell ist deine Handynummer falsch hinterlegt. Bitte schreibe uns eine E-Mail (info@smile-versicherung.ch) mit deiner aktuellen Handynummer, damit wir das prüfen können.

Ich sehe meine Verträge in der App nicht

Damit du deine Verträge sehen kannst, musst du dich in der App mit deiner Handynummer anmelden. Solltest du dich nicht anmelden können, ist eventuell deine Nummer falsch hinterlegt. Bitte schreibe uns eine E-Mail (info@smile-versicherung.ch) mit deiner aktuellen Handynummer, damit wir das prüfen können.

Hast du Fragen zum Drive Coach?

Hier findest du alle Antworten rund um den Drive Coach.

Drive Coach

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