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Ab sofort ist Schluss mit Knebelverträgen bei Versicherungen ❌

VVG header

Als Kundin oder Kunde einer Versicherung hast du seit Anfang 2022 mehr Rechte. Zudem ist der Wechsel des Versicherers deutlich einfacher geworden. Vier Dinge, die du wissen solltest über das revidierte Schweizer Versicherungsvertragsgesetz – genannt VVG.

Das sind die wichtigsten Änderungen im VVG, die du kennen solltest:

1) Du wurdest von einer Versicherungsgesellschaft überredet oder hast aus Versehen einen Vertrag abgeschlossen? Ab sofort kein Problem mehr. Steig einfach wieder aus innert 14 Tagen mit dem neuen Widerrufsrecht. 🥳

Nehmen wir an, du hast eine Motorfahrzeugversicherung abgeschlossen «inklusive alles», also mit Vollkasko-Deckung. Einige Tage später findest du heraus, dass du dieselbe Versicherung anderswo deutlich günstiger kriegen könntest. Mit dem neuen VVG ist das kein Problem mehr. Ab sofort hast du ein Widerrufsrecht während 14 Tagen. Das heisst, du kannst abgeschlossene Versicherungsverträge innert 14 Tagen wieder aufheben.

2) Schluss mit fünf- oder zehnjährigen Knebelverträgen von Versicherungen

Neu ist nach maximal drei Vertragsjahren Schluss. Kein Versicherungsunternehmen kann dich zwingen, länger bei ihm versichert zu sein , wenn du lieber kündigen möchtest. Du musst dabei lediglich die vorgeschriebene Kündigungsfrist beachten. Also: Auch wenn du einen Versicherungsvertrag mit langer Laufzeit hast (z.B. fünf oder zehn Jahre), am Ende des dritten Jahres kannst du aussteigen. Falls dein bisheriger Versicherer die Prämien für die nächste Versicherungsperiode erhöht, kannst du die Erhöhung ablehnen und per Ende der laufenden Periode den Vertrag kündigen. Und tschüss! 👋

Übrigens: NOCH VIEL FLEXIBLER bist du bei Smile. Bei uns kannst du monatlich zahlen per Kreditkarte und jeden Monat kündigen, wenn dir danach ist. Zum Glück tun das aber nur wenige – unsere unkomplizierten Leistungen machen nämlich glücklich. Du möchtest das sofort ausprobieren?
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3) Vertragsabschluss oder Kündigung per E-Mail 📧 – der eingeschriebene Brief ist Geschichte

Die Pflicht zur eigenhändigen Unterschrift ist ein alter Zopf, der nicht mehr ins Internet-Zeitalter passt. Seit Januar 2022 ist die Versicherungswirtschaft mit dem revidierten VVG nun endlich in der Gegenwart angekommen. Unterschrift von Hand und eingeschriebener Brief sind nicht mehr nötig, um einen Vertrag abzuschliessen oder eine Versicherung zu kündigen. Neu genügt die einfache «Textform», beispielsweise eine E-Mail.

By the way: Bei Smile geht auch der Vertragsabschluss für deine neue Versicherung NOCH VIEL EINFACHER, du klickst dich online oder in der App durch, fertig. 😎

4) Du merkst erst nach Jahren, dass dein Vertrag nicht korrekt ist? Dann verlange eine Anpassung

Bei einer Offertanfrage muss es oft schnell gehen. Kann schon mal vorkommen, dass man zum Beispiel das falsche Fahrzeug angibt in der Motorfahrzeug-Police. Auch dies ist ab sofort nicht mehr so schlimm. Neu hast du das Recht, bis zu 5 Jahre nach Vertragsabschluss nochmals Korrekturen vornehmen zu lassen an deinem Versicherungsvertrag. Sollte sich herausstellen, dass du eine zu hohe Prämie bezahlt hast in dieser Zeitspanne, kannst du eine Rückerstattung verlangen.

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