Die ausserordentliche Kündigung deiner Versicherung
Zusätzlich zur ordentlichen gibt es noch die ausserordentliche Kündigung. Das bedeutet, dass du deiner Versicherung ausserhalb der ordentlichen Fristen “Tschüss” sagst. Dazu hast du folgende Optionen:
▶️ Prämienerhöhung oder Vertragsänderungen
Falls dein alter Versicherer die Prämien erhöht, hast du in der Regel das Recht, ausserordentlich zu kündigen. Das gilt auch, wenn nur ein Teil deiner Prämie davon betroffen ist – beispielsweise der Betrag für die Vollkasko-Deckung bei der Autoversicherung. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag des Versicherungsjahres bei deiner Versicherung eintreffen.
Dasselbe Kündigungsrecht steht dir übrigens auch zu, wenn deine Versicherung die Allgemeinen Versicherungsbedingungen ändert.
▶️ Schadensfall
Im gedeckten Schadensfall kannst du, genauso wie das Versicherungsunternehmen, von dem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Nach deiner Kündigung besteht der Versicherungsschutz noch für 14 Tage weiter. Läuft deine Versicherung schon länger als 1 Jahr, erhältst du im Teilschadenfall ausserdem den übrigen Anteil der gezahlten Jahresprämie zurück.
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 14 Tage bis einen Monat und beginnt, sobald deine Versicherung den Schaden ausgezahlt hat.
▶️ Halterwechsel / Verkauf deines Autos oder Motorrads
Möchtest du dein Fahrzeug, das sowohl angemeldet als auch versichert ist, verkaufen? Sobald du deine Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt abgibst, erhält deine Versicherung eine Ausserverkehrssetzungsmeldung. Falls das Fahrzeug nicht mehr in deinem Besitz ist, solltest du deiner Versicherung mündlich oder schriftlich kurz Bescheid geben, damit sie den Vertrag endgültig aufheben und du sogar ein allfälliges Guthaben zurückerstattet bekommst.
▶️ Fahrzeugwechsel
Wenn du während des laufenden Vertrags dein Auto oder Motorrad ab- und ein anderes anmeldest, kannst du die zugehörige Versicherung ebenfalls ausserordentlich kündigen. Hierbei sind keine Fristen einzuhalten. Du musst lediglich den Fahrzeugausweis deines alten Autos oder Motorrads abmelden und für dein neues Fahrzeug den Versicherungsnachweis deiner neuen Versicherung aktivieren.
Wenn du dein Fahrzeug abmeldest, weil du es beispielsweise verschrotten lässt, erlischt die Versicherung automatisch. Du musst deine Versicherung nur über die endgültige Stilllegung deines Fahrzeugs informieren.