Ab dem 1. März 2025 ist in der Schweiz das automatisierte Fahren und Parkieren zugelassen. Was genau darunter zu verstehen ist und weshalb die Vorfreude aktuell nur kurz anhalten dürfte, erfährst du in diesem Artikel.
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Ab dem 1. März 2025 ist in der Schweiz das automatisierte Fahren und Parkieren zugelassen. Was genau darunter zu verstehen ist und weshalb die Vorfreude aktuell nur kurz anhalten dürfte, erfährst du in diesem Artikel.
Ab dem 1. März 2025 tritt in der Schweiz eine Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes in Kraft, die das automatisierte Fahren unter gewissen Bedingungen erlaubt.
Die neue Verordnung erlaubt diese drei Anwendungsfälle:
Mit einem solchen Schild werden Parkhäuser mit entsprechenden Systemen in Zukunft signalisiert. Quelle: ASTRA
Damit ein Fahrzeug mit Automatisierungssystem auf Schweizer Strassen fahren darf, benötigt es – wie alle anderen Motorfahrzeuge auch – eine Typengenehmigung. Die Anforderungen an die Fahrzeughersteller sind dabei hoch: Sie müssen umfassend nachweisen können, wie die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss während der gesamten Betriebsdauer eines Automatisierungssystems gewährleistet werden.
Laut dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) gibt es in der Schweiz aktuell noch kein einziges Fahrzeug, das über ein zugelassenes Automatisierungssystem verfügt – sei es für das automatisierte oder führerlose Fahren oder das automatisierte Parkieren. Gemäss Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat bisher noch kein Fahrzeughersteller eine entsprechende Genehmigung für ein Automatisierungssystem in der Schweiz beantragt.
«Für Fahrzeughalter:innen ändert sich vorerst nichts, denn sie werden weiterhin für ihr Fahrzeug verantwortlich sein – egal, ob man selbst am Steuer sitzt, jemand anderes sein Auto fahren lässt oder das Automatisierungssystem aktiviert», sagt Marcel Karrer, Versicherungsexperte von Smile.
Im Gespräch mit Roger Welti, Leiter Unternehmenskommunikation bei Mercedes-Benz Schweiz, wird deutlich, dass der Weg zum automatisierten Fahren in der Schweiz noch einige Hürden zu überwinden hat. Zwar gibt es den sogenannten Drive Pilot der S-Klasse und dem EQS von Mercedes-Benz in Deutschland und in den US-Bundesstaaten Kalifornien und Nevada, der das Fahren ohne Hände am Lenkrad ermöglicht. Doch diese Fahrzeuge können nicht einfach in die Schweiz importiert werden. «Die Programmierung des Systems ist auf die jeweiligen Strassenumgebungen und Verkehrsgesetze der einzelnen Länder zugeschnitten», sagt Welti. Ein Beispiel dafür sind die unterschiedlichen Leitplanken, Spurbreiten und Strassenmarkierungen in Deutschland und der Schweiz. In der Konzernzentrale in Stuttgart wird derzeit geprüft, ob der Drive Pilot für die Schweiz implementiert wird.
Auf der Autobahn Netflix schauen? Was in Deutschland bereits Realität ist, wird bei uns in der Schweiz per 1. März 2025 noch nicht möglich sein, da es noch keine zugelassenen Fahrzeuge mit den entsprechenden Systemen gibt. Quelle: Mercedes-Benz
Doch es stellt sich auch die Frage, ob die Menschen überhaupt die Kontrolle über das Fahren abgeben möchten? Laut Prof. Andreas Herrmann, Mobilitätsexperte an der Hochschule St. Gallen (HSG), ist die Nachfrage nach autonomen Funktionen in anderen Ländern mit den nötigen Gesetzgebungen bislang nicht sonderlich hoch. «Da ist noch viel Unsicherheit dabei auf Seiten der Kunden. Man weiss nicht genau, wie oder wo es funktioniert – viele könnten gar nicht sagen, unter welchen Situationen sie die Funktionen einsetzen würden.» Daher sei Aufklärungsarbeit entscheidend.
Zwar gab es in der Vergangenheit Pilotprojekte wie die SmartShuttles in Sitten. Gemäss Martin Neubauer von der Swiss Association for Autonomous Mobility dienten diese jedoch vor allem den ÖV-Betreibenden: «Bei den SmartShuttles konnten wir, die SBB, BERNMOBIL und viele weitere Organisationen lernen, wie man einen solchen Betrieb aufbaut, welche Planung es benötigt, wie und wann man das Fahrzeug lädt etc. Es ging darum, Know-how zu gewinnen». Die aktuelle Schwierigkeit besteht darin, das autonome Fahren in einem Personenfahrzeug zu demonstrieren. «Es ist natürlich etwas anderes, in einem Shuttle mit 20 km/h irgendwo in der Innenstadt zu fahren als auf der Autobahn mit hoher Geschwindigkeit, während man die Fahraufgabe abgibt», sagt Herrmann.
Laut Neubauer wird aber die nächste Etappe (das erste Ausprobieren bis zur tatsächlichen Nutzung) kleiner: «Wer einmal ein führerloses Auto ausprobiert, wird schnell sehen, wie unspektakulär die Fahrt ist. Am Ende des Tages ist es eben einfach nur Autofahren.»
Zwischen 2016 und 2019 transportierten die führerlosen SmartShuttles in Sitten rund 54'000 Fahrgäste mit 20 km/h sicher durch die Innenstadt. In einem späteren Projekt im Sittener Stadtteil Uvrier wurden die Shuttles nicht nur autonom betrieben, sondern konnten auch per «On-Demand»-Service genutzt werden.
2025 werden im Furttal bei Zürich als landesweite Premiere die ersten automatisierten Personenfahrzeuge für die Bevölkerung im Einsatz sein. Insgesamt stehen vier Personenwagen von Nissan bereit, die mit der Technologie des chinesischen Unternehmens WeRide ausgestattet sind. Allerdings wird es sicherlich noch bis 2026 dauern, bis die ersten Personen aus der Bevölkerung die Fahrzeuge ausprobieren können.
Beim automatisierten Fahren handelt es sich also nicht um eine simple Schwarz-Weiss-Unterscheidung zwischen führerlosen Fahrzeugen und solchen mit Fahrer:innen. Vielmehr bewegen wir uns auf einer Skala verschiedener Automatisierungsgrade, die von assistiertem Fahren über automatisiertes Fahren bis zum autonomen Fahren reicht.
Die meisten Fahrzeuge operieren heute auf der Stufe «assistiertes Fahren» – erkennbar an Funktionen wie Tempomat oder Spurhalteassistenz. Die neuen gesetzlichen Regelungen erlauben ab sofort den mittleren Bereich, also das «bedingt automatisierte Fahren». Bis zum vollständig autonomen Fahren ist der Weg allerdings noch weit.
Darstellung: Bundesanstalt für Strassen- und Verkehrswesen
Gemäss Welti sind es einerseits die Länder, die die entsprechenden Gesetze anpassen, und andererseits die Hersteller, die die entsprechenden Technologien entwickeln müssen. Zudem gibt es noch einen dritten Faktor: Es braucht auch eine Nachfrage. «Investitionen in neue Technologien müssen langfristig durch das Interesse und zuletzt die Kaufbereitschaft der Autofahrer:innen amortisiert werden.»
Fazit: Trotz der aufregenden gesetzlichen Neuerungen ab dem 1. März 2025 werden wir in nächster Zeit auf der Autobahn wohl kaum von Fahrer:innen erschreckt, die auf der Nebenfahrbahn mit 120 km/h gemütlich am Netflix schauen sind.