Kfz-Haftpflichtversicherung: Ist der Beifahrer versichert? 🤷
Wenn du als Versicherungsnehmer selbst einen Unfall baust, übernimmt deine Haftpflichtversicherung fürs Auto nicht nur die Kosten deines Unfallgegners, sondern auch die Kosten, die deinen Mitfahrern entstehen. Nur für deine eigenen Kosten musst du selbst aufkommen. Dafür kann es sich lohnen, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschliessen.
Was aber, wenn nicht du, sondern jemand anderes mit deinem Fahrzeug gefahren ist? Grundsätzlich ist deine Kfz-Haftpflichtversicherung dennoch zur Zahlung verpflichtet. Als Mitversicherte gelten in der Regel – neben dem Versicherungsnehmer – der Halter, der Eigentümer, der Fahrer, der Beifahrer und die Insassen des Fahrzeugs. Vorsicht: Auch wenn ein anderer Fahrer mit deinem Auto einen Schaden verursacht, wirkt sich das auf deine Bonusstufe und damit auf deine Versicherungsprämie aus. Bei Smile ist der Lenkerkreis nicht eingeschränkt. Das heisst es dürfen auch andere Personen dein Fahrzeug nutzen und geniessen den selben Versicherungsschutz (auch mit Lernfahrausweis).
Denke ausserdem daran, dass Neulenker und Junglenker eventuell einen Selbstbehalt haben: Im Schadensfall müssen sie einen gewissen Betrag aus der eigenen Tasche bezahlen. Dieser beträgt bei Smile für Fahrer unter 25 Jahren 1.000 CHF und für Neulenker, die seit weniger als zwei Jahren das Billet haben, 500 CHF. Wurde bei Smile der Jung- resp. Neulenker als häufigster Lenker deklariert, entfällt auch in diesem Fall der Selbstbehalt.